Scène d’accident du travail dans un contexte de risque lié à l’alcool ou aux drogues

Arbeitsunfall, Alkohol oder Drogen: Pflichten und Reaktionen des Arbeitgebers

Der Nachweis von Alkoholkonsum oder Drogen führt nicht automatisch zum Wegfall der Einstufung als Arbeitsunfall. Er wirft jedoch mehrere unterschiedliche Fragen auf: Betreuung des Opfers, Prävention, Verantwortung, Disziplinarverfahren und mögliche Rechtsverstöße.

Erste Priorität: Helfen und sichern

Nach einem Unfall darf die Suche nach einer Substanz niemals die Erste Hilfe verzögern. Der Arbeitgeber oder die anwesende verantwortliche Person muss die Gefahr stoppen, den Bereich sichern, bei Bedarf Rettungskräfte rufen und einen weiteren Unfall verhindern.

Beobachtbare Fakten müssen genau dokumentiert werden: Zeit, Ort, ausgeführte Tätigkeit, verwendete Ausrüstung, Zeugen, Umstände und ergriffene Maßnahmen. Urteile oder nicht gesicherte Diagnosen sind zu vermeiden.

Kann der Unfall weiterhin als Arbeitsunfall gelten?

Das Sozialgesetzbuch definiert den Arbeitsunfall als einen Unfall, der durch oder im Zusammenhang mit der Arbeit eintritt. Wenn ein Ereignis zur Arbeitszeit und am Arbeitsort passiert, kann eine Vermutung der Zurechenbarkeit gelten.

Der Konsum einer Substanz, auch wenn er fehlerhaft ist, reicht daher nicht allein aus, um zu schließen, dass der Unfall nichts mit der Arbeit zu tun hat. Die Anerkennung durch die Kasse, die zivil- oder strafrechtliche Verantwortung und die disziplinarische Sanktion folgen unterschiedlichen Überlegungen.

Anerkennung des Unfalls und Sanktion des Verhaltens sind nicht dasselbe. Ein Unfall kann unter das berufliche System fallen, während die Handlungen des Arbeitnehmers separat disziplinarisch oder strafrechtlich geprüft werden.

Die sechs Reflexe des Arbeitgebers

  1. schützen: die gefährliche Tätigkeit stoppen und die Personen betreuen;
  2. alarmieren: Rettungskräfte und zuständige interne Ansprechpartner kontaktieren;
  3. feststellen: sachliche Elemente ohne voreilige Anschuldigungen sammeln;
  4. melden: die Unfallmeldungen fristgerecht erledigen;
  5. analysieren: alle technischen, menschlichen und organisatorischen Ursachen untersuchen;
  6. korrigieren: die Risikobewertung und Präventionsmaßnahmen aktualisieren.

Kann nach dem Unfall ein Test durchgeführt werden?

Ein Test darf nicht improvisiert werden, nur weil gerade ein Unfall passiert ist. Im Unternehmen muss seine Anwendung durch einen geeigneten Rahmen vorgesehen sein, die betroffenen Stellen oder Situationen müssen durch Sicherheitsgründe gerechtfertigt sein und die den Mitarbeitern zugesicherten Garantien müssen eingehalten werden.

Das Protokoll muss die befugte Person, die Entnahmebedingungen, die Vertraulichkeit, die Möglichkeit einer Gegenuntersuchung und das Vorgehen während der Wartezeit auf eine Bestätigung festlegen.

Ein positiver Schnelltest ist nur ein Verdachtsmoment und beweist nicht allein, dass die Substanz den Unfall verursacht hat. Er misst nicht direkt die Beeinträchtigung der Fähigkeiten zum genauen Zeitpunkt des Geschehens.

Ist die Verantwortung des Arbeitgebers automatisch gegeben?

Nein. Der Arbeitgeber muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten und die körperliche sowie geistige Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Die Analyse bezieht sich insbesondere auf die Risikobewertung, Organisation, Information, Schulung und tatsächlich umgesetzte Maßnahmen.

Das Eintreten eines Unfalls allein begründet kein Fehlverhalten. Umgekehrt kann das Fehlen von Prävention bei bekanntem Risiko das Unternehmen schwächen und je nach Umständen verschiedene Verantwortlichkeiten auslösen.

Kann der Arbeitnehmer sanktioniert werden?

Eine Sanktion ist weder automatisch noch in allen Situationen gleich. Sie hängt von den internen Regeln, der Position, den festgestellten Tatsachen, der möglichen Gefährdung und der Einhaltung des Disziplinarverfahrens ab.

Das Unternehmen muss zwischen der sofortigen Sicherheitsmaßnahme – zum Beispiel der vorübergehenden Entfernung einer Person von einem gefährlichen Arbeitsplatz – und der disziplinarischen Entscheidung nach einer kontradiktorischen Prüfung der Fakten unterscheiden.

Unfallwiederholung vorbeugen

  • DUERP und anwendbare Anweisungen für sensible Stellen aktualisieren;
  • Führungskräfte in Sicherheit und Vertraulichkeit schulen;
  • eine Ersatzlösung für kritische Stellen vorsehen;
  • den Präventions- und Gesundheitsschutzdienst einbinden;
  • Betreuung von Personen mit Suchtverhalten organisieren;
  • überprüfen, ob das Testprotokoll rechtlich und operativ stimmig ist.

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Allgemeine Referenzen: Sozialgesetzbuch, Artikel L. 411-1; Arbeitsgesetzbuch, Artikel L. 4121-1 und folgende; Staatsrat, 5. Dezember 2016, Nr. 394178. Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung.
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