Conducteur professionnel soumis à un contrôle d’alcool et de stupéfiants

Berufskraftfahrer: Risiken im Zusammenhang mit Alkohol und Betäubungsmitteln vorbeugen

Berufliches Fahren gehört zu den Tätigkeiten, bei denen eine Beeinträchtigung der Wachsamkeit den Fahrer, die Passagiere und andere Verkehrsteilnehmer unmittelbar gefährden kann. Die Prävention muss daher vor dem Vorfall vorbereitet und in die Organisation des Transports integriert werden.

Warum erfordert der Verkehrssektor besondere Wachsamkeit?

Ein Busfahrer, Schulbusfahrer, Lkw-Fahrer, Fahrer eines Krankenwagens oder Dienstfahrzeugs übernimmt eine Sicherheitsaufgabe. Alkohol, Betäubungsmittel, bestimmte Medikamente, Müdigkeit oder Unwohlsein können Reflexe, Aufmerksamkeit und Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen.

Das Ziel einer internen Richtlinie ist nicht, das Privatleben umfassend zu überwachen. Es geht darum, Situationen zu identifizieren, in denen die unmittelbare Fahrtauglichkeit geschützt werden muss, und eine allen bekannte Reaktion vorzusehen.

Mit der Risikobewertung beginnen

Das Unternehmen muss seine tatsächlichen Aktivitäten analysieren: Nachtschichten, Tagesarbeitszeit, Personenbeförderung, Umgang mit schweren Fahrzeugen, Alleinarbeit, Zeitdruck und Vorfälle in der Vergangenheit. Diese Elemente fließen in die Gefährdungsbeurteilung und den Präventionsplan ein.

  • Arbeitsplätze identifizieren, bei denen ein Fehler schweren Schaden verursachen kann;
  • Zeichen oder Umstände definieren, die eine Arbeitsaufnahme untersagen;
  • einen Ersatzfahrer oder eine betriebliche Lösung vorsehen;
  • Verantwortliche schulen, um ohne Demütigung oder improvisierte Diagnosen zu handeln;
  • die Weiterleitung an den Betriebsarzt oder Rettungsdienste je nach Situation organisieren.
Ein wirksames Protokoll beginnt nicht mit dem Test. Es beginnt mit einer klaren Regel: Wenn ernsthafte Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen, hat die Sicherheit Vorrang und die Abfahrt muss verschoben werden.

Kann die Testung im Unternehmen eingesetzt werden?

Der Staatsrat hat unter bestimmten Bedingungen den Einsatz von Speicheltests für Mitarbeiter an besonders risikoreichen Arbeitsplätzen zugelassen. Das Verfahren muss gerechtfertigt, verhältnismäßig, durch interne Regeln vorgesehen und mit Garantien versehen sein, insbesondere der Möglichkeit, das Ergebnis gemäß der vom Unternehmen vorgesehenen Regelung anzufechten.

Eine freiwillige Sensibilisierungskampagne darf nicht mit einer Arbeitgeberkontrolle verwechselt werden, die zu einer disziplinarischen Maßnahme führen kann. Ziele, Vertraulichkeit, befugte Personen und das Vorgehen müssen vor der Anwendung festgelegt werden.

Ein positiver Schnelltest ist ein vorläufiges Ergebnis. Er misst nicht direkt die Fahrtauglichkeit und kann eine geeignete Bestätigung erfordern, wenn wichtige Konsequenzen davon abhängen.

Was ist vor Arbeitsbeginn zu tun?

  1. Die Person vorübergehend vom Fahren ausschließen, wenn ein unmittelbares Risiko erkannt wird;
  2. das interne Verfahren anwenden, ohne den Mitarbeiter öffentlich bloßzustellen;
  3. beobachtbare Fakten dokumentieren statt Vermutungen;
  4. einen Test nur verwenden, wenn der Rahmen dies vorsieht und der Bediener geschult ist;
  5. die notwendige Bestätigung, Begleitung oder medizinische Bewertung organisieren;
  6. den Dienst mit einer Ersatzlösung absichern.

Welche Rolle spielt die Selbstkontrolle des Fahrers?

Ein präventiv erworbener Speicheltest kann einer Person helfen, ihr Risiko besser einzuschätzen. Er garantiert nicht die Abwesenheit von Substanzen, misst nicht die tatsächliche Fahrtauglichkeit und stellt niemals eine Erlaubnis zum Fahren dar.

Die Nachweisdauer hängt insbesondere von der Substanz, dem Schwellenwert des Geräts, der Häufigkeit des Konsums und individuellen Merkmalen ab. Es gibt keine universelle Frist, die ein negatives Ergebnis versprechen kann.

Ein kohärentes System einrichten

AMA Prévention unterstützt Transportunternehmen bei der Auswahl der Tests, der Vorbereitung von Sensibilisierungsmaterialien und der Strukturierung eines auf die Fahrertätigkeiten abgestimmten Vorgehens.

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Allgemeine Quellen: Arbeitsgesetzbuch, Artikel L. 4121-1 und folgende; Staatsrat, 5. Dezember 2016, Nr. 394178. Dieser Inhalt ist informativ und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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