Cannabis in Deutschland: Was das Gesetz seit 2024 erlaubt
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Was Erwachsene besitzen dürfen
Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen. Zu Hause liegt die Grenze bei 50 Gramm getrocknetem Cannabis.
Das Gesetz erlaubt auch den Eigenanbau von drei Cannabispflanzen pro Erwachsenem, vorausgesetzt, die Pflanzen und Produkte sind vor dem Zugriff Minderjähriger und Dritter geschützt.
Was sind Anbauvereine?
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen gemeinnützige Anbauvereine Cannabis kollektiv für ihre volljährigen Mitglieder anbauen. Sie unterliegen einer Genehmigung, Kontrollpflichten und einer Mitgliederbegrenzung.
- Die Abgabe ist nur an volljährige Mitglieder erlaubt;
- Die Menge ist täglich und monatlich begrenzt;
- Für Mitglieder unter 21 Jahren gelten strengere Regeln;
- Der Konsum vor Ort ist verboten;
- Werbung und Sponsoring sind untersagt.
Wo der Konsum weiterhin verboten ist
Der Konsum bleibt in mehreren sensiblen Bereichen verboten, insbesondere in der Nähe von Schulen, Einrichtungen für Kinder, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportanlagen. Zeitliche und räumliche Beschränkungen können auch in Fußgängerzonen gelten.
Die lokalen Regelungen und deren Durchsetzung können sich ändern. Es ist daher notwendig, vor jeder Reise oder Veranstaltung die offiziellen Informationen zu prüfen.
Darf man Cannabis zwischen Frankreich und Deutschland transportieren?
Nein. Die deutsche Erlaubnis erlaubt nicht, die Grenze mit Cannabis frei zu überschreiten. Import, Export und grenzüberschreitender Transport sind außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rahmen verboten.
Und wie sieht es mit dem Fahren aus?
Die Reform der Besitzregelung bedeutet nicht, dass das Fahren nach dem Konsum risikofrei oder automatisch erlaubt ist. Cannabis kann Aufmerksamkeit, Reaktionszeit und Wahrnehmung beeinträchtigen. Die deutschen Verkehrsregeln müssen separat geprüft werden, insbesondere für junge Fahrer, Berufskraftfahrer und Situationen mit Cannabis und Alkohol.
Ein Speichel-Selbsttest ist keine Fahrerlaubnis. Er kann das Ergebnis einer späteren Kontrolle nicht garantieren und misst nicht genau die Fahrtüchtigkeit.
Was diese Reform nicht ändert
Cannabis bleibt ein psychoaktives Produkt, das abhängig machen, Angststörungen, kognitive Beeinträchtigungen und Unfälle verursachen kann. Die gesetzliche Regelung zielt insbesondere darauf ab, Minderjährige zu schützen und bestimmte Schäden zu reduzieren, ohne die Gesundheitsrisiken zu beseitigen.