CBD, THC und Fahren: Was der Kassationsgerichtshof wirklich entschieden hat
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Was war das rechtliche Problem?
Ein Fahrer behauptete, dass das gefundene THC aus einem legal verkauften CBD-Produkt stamme. Die Frage war daher, ob die Herkunft des THC und der erlaubte geringe Gehalt im Produkt die Qualifikation der Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss verhindern können.
In seinem Urteil vom 21. Juni 2023 stellte der Kassationshof fest, dass die Zulassung zum Verkauf bestimmter Hanfprodukte mit maximal 0,3 % THC keine Auswirkung auf die Straftat hat, sobald festgestellt ist, dass der Fahrer eine als Betäubungsmittel eingestufte Substanz konsumiert hat.
Was das Urteil nicht aussagt
- Er stuft CBD selbst nicht als Betäubungsmittel ein.
- Er bedeutet nicht, dass alle CBD-Produkte zwangsläufig ein positives Ergebnis verursachen.
- Er erlaubt nicht die Aussage, dass alle Cannabinoide oder „Abkömmlinge“ auf die gleiche Weise nachgewiesen werden.
- Er verwandelt die technische Nachweisgrenze eines Tests nicht in einen erlaubten gesetzlichen Grenzwert.
Warum schützt der THC-Gehalt im Produkt den Fahrer nicht?
Die 0,3 %-Regel betrifft die Produktions- oder Vermarktungsbedingungen bestimmter Hanfsorten und -produkte. Die Straßenverkehrsordnung betrifft hingegen den durch eine Speichel- oder Blutuntersuchung nachgewiesenen Konsum einer als Betäubungsmittel eingestuften Substanz.
Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Rahmen: Ein Produkt kann legal verkauft werden und dennoch seinen Nutzer einem positiven THC-Ergebnis aussetzen.
Nachweisgrenze und Strafschwelle
Die Verordnung vom 13. Dezember 2016 legt die minimale Nachweisgrenze für THC beim Speicheltest im Straßenverkehr auf 15 ng/ml fest. Diese Zahl beschreibt die Empfindlichkeit des Testgeräts. Sie stellt keine Schwelle dar, unterhalb derer das Fahren erlaubt wäre.
Nach einem positiven Test wird eine Bestätigungsanalyse im Labor nach dem gesetzlichen Verfahren durchgeführt.
Welche Sanktionen gelten 2026?
Das Fahren unter Drogeneinfluss wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis und 9.000 € Geldstrafe sowie dem Entzug von sechs Punkten bestraft. Bei Kombination mit Alkohol können die Strafen bis zu fünf Jahre Gefängnis, 15.000 € Geldstrafe und neun Punkte Entzug betragen.
Warum diese Entscheidung weiterhin wichtig ist
Sie verpflichtet zur Verwendung eines präzisen Vokabulars. Nicht der „CBD“-Charakter des Produkts wird sanktioniert, sondern der durch die Analyse nachgewiesene THC-Gebrauch. Sie erinnert auch daran, dass eine Nachweisschwelle keine Erlaubnisschwelle ist und dass das Argument der kommerziellen Legalität des Produkts nicht ausreicht, um die Straftat auszuschließen.