Accident du travail sous l’influence d’alcool ou de drogue : quelles obligations pour l’employeur ?

Arbeitsunfall unter Einfluss von Alkohol oder Drogen: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Arbeitsunfall unter Einfluss von Drogen oder Alkohol: Welche Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Wenn ein Arbeitnehmer während der Ausführung seiner Tätigkeit einen Unfall erleidet, wird dieser in der Regel als Arbeitsunfall eingestuft. Diese Einstufung hat sowohl Auswirkungen auf die Unfallabwicklung (durch die Sozialversicherung und den Arbeitgeber) als auch auf die Verantwortung der Beteiligten. Aber wie verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol zum Zeitpunkt des Unfalls steht? Wird der Unfall trotzdem als Arbeitsunfall anerkannt? In diesem Artikel gehen wir zunächst auf die Definition des Arbeitsunfalls und die geltenden Regeln ein, bevor wir die Bedeutung für den Arbeitgeber hervorheben, wohlwollende Testkampagnen und angepasste Schulungen einzuführen, um solche Situationen zu verhindern und sowohl das Unternehmen als auch die Arbeitnehmer zu schützen.


1. Definition des Arbeitsunfalls

In Frankreich definiert das Sozialversicherungsgesetz (Artikel L. 411-1) den Arbeitsunfall als jeden Unfall, der unabhängig von der Ursache durch die Arbeit oder im Zusammenhang mit der Arbeit einer Person passiert, die als Arbeitnehmer beschäftigt ist oder in welcher Funktion oder an welchem Ort auch immer für einen oder mehrere Arbeitgeber arbeitet.

Die Kriterien, damit ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, sind daher:

  • Ein Unfallereignis, das an einem bestimmten Datum stattgefunden hat;
  • Während der Ausübung oder im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit.

Der Arbeitgeber bleibt für die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er muss die notwendigen Präventionsmaßnahmen umsetzen (Information, Schulung, Überprüfung der Eignung des Arbeitnehmers usw.).


2. Unfall unter Einfluss von Alkohol oder Drogen: Die Vermutung der Zurechenbarkeit

Die Gesetzgebung sieht eine Vermutung der Zurechenbarkeit vor, wonach ein Unfall, der am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit passiert, grundsätzlich als Arbeitsunfall gilt. Dieses Prinzip ist sehr arbeitnehmerfreundlich. Um diese Vermutung zu widerlegen, muss der Arbeitgeber oder die Krankenkasse nachweisen, dass der Unfall eine völlig arbeitsfremde Ursache hat.

So kann ein Arbeitnehmer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen während seiner Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit (z. B. ein Fahrer auf einer Lieferroute) einen Unfall erleiden. Dies allein reicht nicht aus, um den Charakter als Arbeitsunfall zu verlieren.

Der praktische Fall des Kassationsgerichts (Sozialkammer, 22. Oktober 1974)

In einem Urteil (
Cass. Soc., 22. Oktober 1974, Nr. 73-12.702
) bestätigte das oberste Gericht, dass ein Unfall unter Alkoholeinfluss nicht automatisch den Schutz des Arbeitnehmers durch die Einstufung als Arbeitsunfall aufhebt. Basierend auf der Vermutung der Zurechenbarkeit entschied das Kassationsgericht, dass selbst bei einem Verschulden des Arbeitnehmers (Fahren im betrunkenen Zustand) der Unfall seine berufliche Natur behalten kann, es sei denn, der Arbeitgeber kann beweisen, dass dieses Verschulden die einzige und ausschließliche Unfallursache war und völlig arbeitsfremd ist.

Beispiel aus dem Urteil: Ein Fahrer hatte einen Unfall verursacht, während er betrunken fuhr. Das Gericht stellte fest, dass diese Tatsache nicht ausreicht, um die Einstufung als Arbeitsunfall auszuschließen, da der Unfall „durch die Arbeit oder im Zusammenhang mit der Arbeit“ geschah; mit anderen Worten, während der Zeit und am Ort der vom Arbeitgeber übertragenen Aufgabe.


3. Die Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

3.1. Anerkennung des Arbeitsunfalls

  • Wird der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt, werden die Sozialabgaben und die Unfallabwicklung gemäß den Regeln der Sozialversicherung übernommen: erhöhte Tagegelder für den Arbeitnehmer, mögliche Rente bei Erwerbsunfähigkeit usw.
  • Der Arbeitgeber sieht sich mit einer möglichen Erhöhung der Unfallversicherungsbeiträge konfrontiert, abhängig von der Schwere des Unfalls und seiner Schadensquote.

3.2. Verantwortung des Arbeitgebers

  • Der Arbeitgeber hat eine Sicherheitsverpflichtung. Er muss risikobehaftetes Verhalten (Alkohol, Drogen, Müdigkeit usw.) durch geeignete Präventionsmaßnahmen verhindern.
  • Er kann bei Bedarf ein disziplinarisches Verfahren gegen den schuldhaften Arbeitnehmer einleiten, sofern der Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln eine schwere Pflichtverletzung darstellt und die Sicherheit von Personen und Eigentum gefährdet. Dennoch bleibt der Unfall grundsätzlich in der Verantwortung des Arbeitgebers, wenn die Zeit- und Ortsbedingungen erfüllt sind.

3.3. Sanktionen für den Arbeitnehmer

  • Im Strafrecht kann der Arbeitnehmer bei Verurteilung wegen Verstößen (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss) bestraft werden (Führerscheinentzug, Geldstrafe usw.).
  • Im Disziplinarverfahren drohen Sanktionen bis hin zur fristlosen Kündigung, wenn das Fehlverhalten die Sicherheit des Unternehmens oder Dritter gefährdet.

4. Vorbeugen, um besser zu handeln: Die Bedeutung wohlwollender Testkampagnen und angepasster Schulungen

Der Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln am Arbeitsplatz birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, aber auch für das Unternehmen und Dritte. Um schwere Unfälle und komplexe rechtliche Situationen zu vermeiden, ist es für den Arbeitgeber sinnvoll, die Prävention zu verstärken.

4.1. Eine angepasste Präventionspolitik umsetzen

  • Hausordnung: Der Arbeitgeber kann darin die Regeln zum Konsum von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz sowie die möglichen Sanktionen genau festlegen.
  • Information und Sensibilisierung: Durchführung von Informationskampagnen über die Gefahren psychoaktiver Substanzen, insbesondere für Risikopositionen (Fahrer, Maschinenbediener usw.).
  • Angepasste Schulungen: Spezifische Schulungen für Führungskräfte und Arbeitnehmer in sensiblen Positionen anbieten. Diese Sitzungen können die Erkennung von Warnsignalen und bewährte Vorgehensweisen im Umgang mit einem Kollegen in Schwierigkeiten umfassen.

4.2. Wohlwollende Tests einführen

  • Regelmäßige und gezielte Tests: Für sogenannte „sensible“ Positionen (Fahrer, Maschinenführer, Höhenarbeiter usw.) kann die Durchführung von Tests in der Hausordnung vorgesehen werden, unter Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer.
  • Unsere Testlösungen: Wir bieten zuverlässige und einfach umsetzbare Testlösungen für Ihre Einrichtung an. Dieser wohlwollende Ansatz zielt darauf ab, Unfälle zu verhindern, statt zu bestrafen.
  • Begleitung bei positivem Ergebnis: Ziel ist es nicht, den Arbeitnehmer „zu überführen“, sondern Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller zu gewährleisten. Bei positivem Test empfehlen wir einen konstruktiven Dialog, die Identifikation von Unterstützungsangeboten (psychologische Hilfe, regelmäßige Betreuung usw.) und die sichere Wiedereingliederung der betroffenen Person.

4.3. Unsere Schulungs- und Präventionsprogramme

  • Mitarbeiterschulungen: Wir bieten gezielte Programme an, um Arbeitnehmer über die Wirkungen von Alkohol und Drogen zu informieren und ihnen Schlüssel für einen verantwortungsvollen Konsum oder sogar Abstinenz am Arbeitsplatz zu vermitteln.
  • Schulungen für Führungskräfte: Die Sensibilisierung der Führungskräfte ermöglicht es ihnen, die richtige Haltung einzunehmen, um Warnsignale zu erkennen, Gespräche zu führen und effektiv zu handeln, dabei Vertraulichkeit und Würde der Mitarbeitenden zu wahren.
  • Nachverfolgungs- und Evaluationsplan: Unsere Schulungen beinhalten Werkzeuge zur Erfolgsmessung der Präventionskampagnen, zur Anpassung der Maßnahmen und zur nachhaltigen Verankerung bewährter Praktiken im Unternehmen.

5. Fazit

Ein Arbeitsunfall unter Einfluss von Drogen oder Alkohol kann dennoch als solcher anerkannt werden, sofern der Arbeitgeber nicht nachweist, dass der Unfall völlig „arbeitsfremd“ ist. Die Vorgehensweise des Arbeitgebers sollte daher präventiv und wohlwollend sein, um risikobehaftetes Verhalten zu begrenzen und die körperliche sowie geistige Unversehrtheit der Arbeitnehmer zu schützen.

In diesem Sinne stellt die Einführung von Testkampagnen für Alkohol und Drogen, kombiniert mit Informationsmaßnahmen und angepassten Schulungen, einen wesentlichen Hebel zur Risikominderung dar. Über die Vermeidung komplexer und kostspieliger Rechtsstreitigkeiten hinaus tragen diese Präventions- und Testmaßnahmen zu einem Vertrauens- und Sicherheitsklima im Unternehmen bei, zum Nutzen aller: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Dritte, die von den Folgen eines Unfalls unter Einfluss betroffen sein könnten.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Einführung einer Präventionspolitik gegen Risiken durch Alkohol- oder Drogenkonsum haben oder um unsere Test- und Schulungsangebote zur Sicherung Ihrer Tätigkeit kennenzulernen.

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