Drogentest im Unternehmen: rechtlicher Rahmen und bewährte Verfahren
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Ein möglicher Test, aber niemals ohne Rahmen.
Ein Arbeitgeber darf nicht alle seine Mitarbeiter pauschal testen. Der schnelle Speicheltest ist nur für bestimmte Stellen mit besonders hohem Risiko zulässig, unter Einhaltung eines schriftlichen Verfahrens, der Vertraulichkeit und des Rechts auf eine medizinische Gegenuntersuchung.
Ist der Drogentest im Unternehmen legal?
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Entscheidung des Staatsrats Nr. 394178 vom 5. Dezember 2016 bestätigte ein Verfahren, das nur für sogenannte „hypersensible Drogen- und Alkoholstellen“ gilt, bei denen ein kürzlicher Konsum eine besonders hohe Gefahr für den Mitarbeiter oder Dritte darstellen kann.
Diese Entscheidung stellt keine allgemeine Erlaubnis dar, alle Mitarbeiter jederzeit und aus beliebigem Grund zu testen. Jede Einschränkung von Rechten und Freiheiten muss durch die Art der Tätigkeit gerechtfertigt und dem angestrebten Zweck angemessen sein, gemäß den Artikeln L. 1121-1 und L. 1321-3 des Arbeitsgesetzbuchs.
Wer darf den Speicheltest durchführen?
Der Staatsrat hat entschieden, dass ein sofortiger Speicheltest keine medizinisch-biologische Untersuchung ist. Innerhalb des durch diese Entscheidung bestätigten Rahmens kann er von einer vorgesetzten Person ohne zwingende Beteiligung eines Betriebsarztes durchgeführt werden.
Welche Garantien müssen vorgesehen werden?
Die Kontrollen auf genau definierte, besonders sicherheitsrelevante Stellen beschränken.
Das Verfahren, seine Modalitäten und Folgen in der Betriebsordnung oder dem anwendbaren Dokument festhalten.
Die Mitarbeiter informieren und die Formalitäten des sozialen Dialogs sowie die Kontrolle der Betriebsordnung einhalten.
Die befugten Personen im Umgang mit dem Gerät und der Interpretation des Ergebnisses schulen.
Die Vertraulichkeit des Ergebnisses und die Einhaltung der beruflichen Schweigepflicht gewährleisten.
Im Falle eines positiven Ergebnisses ist eine medizinische Gegenuntersuchung vorzusehen, die vom Arbeitgeber finanziert wird.
Was beweist ein positiver Speicheltest?
Es weist einen kürzlichen Konsum der Zielsubstanz über der Schwelle des Systems nach. Es beweist allein nicht, dass der Arbeitnehmer noch „unter dem Einfluss“ der Droge steht, medizinisch ungeeignet ist oder am Arbeitsplatz konsumiert hat.
Gerade deshalb muss das Protokoll sofortige Sicherheitsmaßnahmen, die Möglichkeit der Bestätigung und die anwendbaren Konsequenzen ohne Improvisation vorsehen.
Wie ist vorzugehen?
Die Person vorübergehend von einer gefährlichen Aufgabe fernhalten, wenn die Sicherheit dies erfordert.
Das im Betriebsreglement festgelegte Verfahren einhalten, keine improvisierten Entscheidungen treffen.
Den Zugang zum Ergebnis streng auf autorisierte Personen beschränken.
Auf das Recht auf medizinische Gegenuntersuchung gemäß dem System hinweisen.
Den Präventions- und Gesundheitsschutzdienst hinzuziehen, wenn die Situation es erfordert.
Das Screening ersetzt keine Präventionspolitik
Prävention muss vor der Sanktion erfolgen. Das Screening ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung (DUERP), noch die Schulung der Führungskräfte, noch die Prävention von arbeitsbedingten Konsumfaktoren, noch die Betreuung individueller Situationen.
Ein sinnvolles Protokoll verbindet Risikoprävention, Information der Teams, Schulung der Verantwortlichen, sofortige Sicherheitsmaßnahmen und Begleitung der betroffenen Personen.
Kann ein Test bei der Einstellung vorgeschrieben werden?
Die Entscheidung des Staatsrats von 2016 begründet kein allgemeines Recht für einen Arbeitgeber, bei der Einstellung systematische Tests durchzuführen. Die Untersuchungen zur medizinischen Eignung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Präventions- und Gesundheitsschutzdienstes und müssen durch die Tätigkeit gerechtfertigt sein.
Ein konformes Protokoll erstellen
Vor jeder Einführung muss das Unternehmen die Risikoposten kartieren, den CSE sowie den Präventions- und Gesundheitsschutzdienst einbeziehen, ein schriftliches Verfahren festlegen, einen geeigneten Test auswählen und die befugten Personen schulen.
AMA Prévention unterstützt Unternehmen bei der Auswahl der Systeme, der Vorbereitung des Protokolls und der Schulung der Teams, ohne die Rechtsberatung oder den Betriebsarzt zu ersetzen.
Ein an Ihr Unternehmen angepasstes System vorbereiten
Tauschen Sie sich mit AMA Prévention über Ihre Risikoposten, Ihre Testbedürfnisse und die Schulung der befugten Personen aus.
Professionelle Begleitung anfordernOffizielle Quellen
Allgemeiner Informationsartikel. Jedes System muss an die Organisation, die betroffenen Arbeitsplätze und die Betriebsordnung des Unternehmens angepasst werden. Dieser Inhalt stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.