Cannabis am Steuer: Risiken, Tests und Sanktionen im Jahr 2026
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Warum erhöht Cannabis das Risiko im Straßenverkehr?
THC wirkt auf Funktionen, die für das Fahren unerlässlich sind. Nach dem Konsum kann eine Person ihre verminderte Aufmerksamkeit unterschätzen, langsamer reagieren, die Spur weniger genau halten oder falsche Entscheidungen treffen. Die Kombination von Alkohol und Cannabis erhöht die Gefahr zusätzlich.
Die wahrgenommenen Wirkungen und der nachweisbare THC-Gehalt dauern nicht exakt gleich lang an. Sich „normal“ zu fühlen, bedeutet daher nicht, dass das Fahren sicher ist oder eine Kontrolle negativ ausfällt.
Wie läuft eine Verkehrskontrolle ab?
Die Polizeikräfte verwenden in der Regel einen Speicheltest zum Screening. Ist dieser positiv, wird eine Speichelprobe zur Bestätigung im Labor entnommen. Der Fahrer muss über die Möglichkeit informiert werden, eine Blutprobe zu verlangen, um sich das Recht auf eine Gegenuntersuchung vorzubehalten.
Welche Sanktionen gelten 2026?
Fahren unter Drogeneinfluss ist mit bis zu drei Jahren Haft und 9.000 € Geldstrafe belegt. Sechs Punkte werden vom Führerschein abgezogen. Eine Fahrverbot oder Führerscheinentzug, die Stilllegung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs sowie verpflichtende Kurse können ebenfalls verhängt werden.
Bei Kombination mit Alkohol können die Strafen bis zu fünf Jahre Haft und 15.000 € Geldstrafe betragen, sowie ein Abzug von neun Punkten.
Kann ein Selbsttest garantieren, dass man fahren darf?
Nein. Ein Selbsttest ist ein indikatives Präventionsinstrument. Er misst nicht die tatsächliche Fahrtüchtigkeit, reproduziert nicht das gesamte offizielle Verfahren und garantiert weder ein zukünftiges negatives Ergebnis noch das Ausbleiben von Sanktionen.
Wozu dient dann ein persönlicher Speicheltest?
Richtig angewendet kann er zusätzliche Informationen im Rahmen einer Präventionsmaßnahme liefern. Sein Ergebnis muss stets in Bezug auf die Zielsubstanz, den angegebenen Schwellenwert, die Gebrauchsanweisung und die Grenzen des Geräts interpretiert werden. Ein negatives Ergebnis darf niemals als Erlaubnis zum Wiederaufnehmen der Fahrt dargestellt werden.
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