Drogentest am Steuer: Speichel, Analyse und Gegenuntersuchung
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Erster Schritt: der Speicheltest
Die Ordnungskräfte verwenden in der Regel ein schnelles Speicheltestgerät, um mehrere Drogenfamilien nachzuweisen. Dieser Test liefert eine sofortige Orientierung, stellt jedoch keine endgültige Analyse des Falls dar.
Die Verordnung vom 13. Dezember 2016 legt unter anderem Mindestnachweisgrenzen für Straßenverkehrsgeräte fest. Für Cannabis beträgt die festgelegte Nachweisgrenze beim Speicheltest 15 ng/mL THC.
Zweiter Schritt: die für die Analyse vorgesehene Probeentnahme
Wenn ein Schnelltest positiv ausfällt, wird eine Probe gemäß dem offiziellen Verfahren entnommen, um die Substanzen mittels einer Laboranalyse zu suchen und zu bestätigen.
Diese Analyse verfolgt nicht dasselbe Ziel wie ein Selbsttest: Sie ist Teil eines regulierten Verfahrens mit Anforderungen an Probenentnahme, Rückverfolgbarkeit und Identifikation.
Welche Rolle spielt die Blutentnahme?
Die Blutentnahme ist nicht einfach aus dem Verfahren „verschwunden“. Der Fahrer kann verlangen, dass ihm eine Probe vorbehalten wird, um eine Expertise oder Gegenexpertise unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen zu ermöglichen.
Der genaue Ablauf hängt von der Situation und den bei der Kontrolle durchgeführten Maßnahmen ab. Die von den Ordnungskräften ausgehändigten Dokumente sollten sorgfältig gelesen werden.
Hängt die Straftat von einem sichtbaren Beeinträchtigungszustand ab?
Das französische Recht bestraft das Fahren nach Drogenkonsum. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Fahrer offensichtliche Anzeichen von Trunkenheit zeigt oder ein Beeinträchtigungsgrad vergleichbar mit Alkohol festgestellt wird.
Welche Sanktionen gelten 2026?
Das Fahren nach Drogenkonsum kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis, 9.000 € Geldstrafe und einem Abzug von sechs Punkten bestraft werden. Bei Kombination mit Alkohol können die Höchststrafen bis zu fünf Jahre Gefängnis, 15.000 € Geldstrafe und neun Punkte Abzug betragen.
Weitere Maßnahmen können hinzukommen: Führerscheinentzug oder -sperre, Stilllegung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs, Aufbauseminar und ergänzende Strafen je nach Fall.
Reproduziert ein Selbsttest die Polizeikontrolle?
Nein. Selbst wenn ein für die Öffentlichkeit verkaufter Test dieselben Substanzgruppen sucht oder eine vergleichbare Nachweisgrenze aufweist, wird er dadurch nicht zum offiziellen Gerät oder zu einem rechtlichen Beweis.
Ein Selbsttest kann eine Präventionsmaßnahme unterstützen, aber ein negatives Ergebnis garantiert weder die Fahrtauglichkeit noch das Ausbleiben eines zukünftigen positiven Ergebnisses bei einer Kontrolle.
Die sichersten Entscheidungen
- nach dem Konsum nicht wieder ans Steuer setzen;
- einen nüchternen Fahrer oder eine andere Transportmöglichkeit einplanen;
- Medikamente berücksichtigen, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen können;
- Alkohol und Drogen nicht kombinieren;
- nie einen Selbsttest verwenden, um eine Fahrwiederaufnahmezeit zu berechnen.
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